Unterstützung interner Datenschutzbeauftragter
Warum interne Ressourcen häufig Unterstützung benötigen
Viele Hürden – hohe Qualifikationen
Intern oder extern? Häufig wird die Frage nach dem geeigneten Datenschutzbeauftragten mit einer externen Fachkraft beantwortet. Doch bei geeigneten Voraussetzungen kann es auch sinnvoll sein, intern für die Einhaltung datenschutzrechtlicher Bestimmungen zu sorgen. Sofern interne Ressourcen frei sind, keine Interessenkollision möglich ist und der Beauftragte eine neutrale Stellung im Unternehmen hat, kann er zum
Datenschutzbeauftragten berufen werden. Doch mit der Berufung beginnt die Arbeit erst! Wir unterstützen Sie auf Ihrem Weg und reduzieren Ihren Aufwand auf ein Minimum.
Rechte und Pflichten
Der interne Datenschutzbeauftragte wirkt auf die Einhaltung datenschutzrechtlicher Bestimmungen in Ihrem Unternehmen hin. Er ist gleichermaßen Ansprechpartner für Ihre Mitarbeiter und Ihre Kunden. Damit repräsentiert er auch ein stückweit das Verantwortungsbewusstsein Ihres Unternehmens. Um dem Vertrauen Ihrer Mitarbeiter und Kunden gerecht zu werden, bieten wir Ihnen die Unterstützung Ihres internen Datenschutzbeauftragten in allen Bereichen.