Europäische Datenschutz-Grundverordnung
Das neue EU-Datenschutzrecht – Ihre Aufmerksamkeit ist gefragt!
Seit dem 25.05.2018 ist die Übergangsfrist der Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) zu Ende. Auf die Unternehmen kommen seither viele neue Pflichten und erhebliche finanzielle Risiken zu. Nur wer die dynamische Entwicklung der DSGVO verfolgt und alle Details berücksichtigt, hat eine Chance dauerhaft compliant zu sein und es zu bleiben.
Neu hinzukommen die Datenschutzfolgenabschätzung, Privacy by Design / Privacy by Default, das Konzept der Datenportabilität und deutlich verschärfte Meldepflichten. Daraus ergibt sich, dass neue, teils komplexe Prozesse im Unternehmen eingeführt werden müssen. In Summe ergibt sich daraus die praktische Notwendigkeit zur Implementierung eines Datenschutz-Managementsystems.
Laut DSGVO sollen Verstöße wirksam und abschreckend sanktioniert werden. Angesichts dramatischer Bußgelder von bis zu 20 Mio. € bzw. 4% des weltweiten Jahresumsatzes der Organisation (je nachdem was höher ist), ist es höchste Zeit zu handeln.
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