Durch die EU-DSGVO werden allen Unternehmen umfangreiche Dokumentations- und Informationspflichten auferlegt. Die Unternehmen unterliegen einer umfassenden Rechenschafts- und Nachweispflicht, weshalb sie jederzeit dokumentiert nachweisen können müssen, dass sie allen Regelungen der EU-DSGVO vollumfänglich nachkommen. Diese Beweislastumkehr ist eine Zäsur!

Um den Nachweis führen zu können, eignen sich als Basis schon jetzt im Einsatz befindliche Dokumentationen, die jedoch oftmals umgestaltet werden müssen, um EU-DSGVO konform zu sein. Dazu zählen zum Beispiel Auftragsdatenverarbeitungs-Verträge, Einwilligungen, Betriebsvereinbarungen, Richtlinien und Verfahrensverzeichnisse.

Eine weitere Pflicht, ist zum Beispiel die Einführung eines Risiko-Managements, um die Rechte und Freiheiten der Betroffenen zu schützen.

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Bitte sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gerne.

CO-RISK ist ein Produkt unseres Schwesterunternehmens CONSYLTEC GmbH.

Neu hinzukommen die Datenschutzfolgenabschätzung, Privacy by Design / Privacy by Default, das Konzept der Datenportabilität und deutlich verschärfte Meldepflichten. Daraus ergibt sich, dass neue, teils komplexe Prozesse im Unternehmen eingeführt werden müssen. In Summe ergibt sich daraus die praktische Notwendigkeit zur Implementierung eines Datenschutz-Managementsystems.

Laut DSGVO sollen Verstöße wirksam und abschreckend sanktioniert werden. Angesichts dramatischer Bußgelder von bis zu 20 Mio. € bzw. 4% des weltweiten Jahresumsatzes der Organisation (je nachdem was höher ist), ist es höchste Zeit zu handeln.

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Derzeit unterstützen wir zahlreiche Unternehmen in der Umstellung auf das neue Datenschutzrecht. Wir unterstützen Sie bedarfsgerecht von der GAP-Analyse bis zur Umsetzung.

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