Datenschutzbeauftragter – Der zentrale Ansprechpartner

Der Datenschutzbeauftragte (DSB) wirkt auf die Einhaltung des Datenschutzes hin. Dabei gilt es, die vorhandenen Geschäftsprozesse datenschutz- konform zu gestalten.

Als wesentliche Aufgabe ist die Kontrolle und Überwachung der ordnungsgemäßen Anwendung von Datenverarbeitungsprogrammen zu nennen. Die Mitarbeiter, die mit dem Umgang von personenbezogenen Daten beschäftigt sind, werden mit dem Gesetz und seiner praktischen Umsetzung vertraut gemacht. Ein besonderes Augenmerk liegt auf der Prämisse, dass ausschließlich Befugte eine – zudem nur auf den Zweck beschränkte – Verarbeitung der Daten vornehmen können. Laufend informiert sich der DSB über mögliche Änderungen im Bereich der datenschutzrelevanten Gesetze, sofern diese vom Betrieb zu beachten sind. Er ist also der zentrale Ansprechpartner in allen Fragen des Datenschutzes.

Der DSB kann ein interner Mitarbeiter sein oder als externer Dienstleister bestellt werden. Die Bestellung eines internen Datenschutzbeauftragten birgt Risiken, die Sie kennen sollten: Der interne Mitarbeiter muss neutral sein, eine hohe fachliche Qualifikation mitbringen und zeitlich freie Ressourcen besitzen. Zudem sind laufend Freistellungen für Fort- und Weiterbildungen nötig; der Aufwand für das Besorgen von Fachliteratur und das Ablegen von Prüfungen ist beträchtlich.

Besonders interessant dabei: Interne Datenschutzbeauftragte unterliegen seit der Gesetzesnovelle 2009 einem ausgedehnten Kündigungsschutz, der dem eines Betriebsrates ähnelt.

Wir bieten Ihnen sowohl Unterstützung bei der Aus- und Weiterbildung Ihrer intern bestellten DSB als auch einen externen Datenschutzbeauftragten - nach Wunsch und genau in dem Umfang, wie Sie Hilfe benötigen.

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