Der externe Datenschutzbeauftragte:
Persönlichkeitsrechte schützen – von Fachwissen profitieren

Häufig ist es eine ökonomisch optimale Wahl, die Position
des Datenschutzbeauftragten extern zu vergeben.

Mit einem externen Datenschutzbeauftragten entgehen Sie den Nachteilen interner Mitarbeiter, die zum DSB bestellt wurden - langfristig! Sie verringern also Kosten und vermeiden zudem Interessenkonflikte innerhalb Ihres Unternehmens. Ihre Ressourcen bleiben frei für Ihr Kerngeschäft.

Wir beraten Sie nach den Datenschutzbestimmungen der EU-DSGVO. Gleichermaßen betreuen und beraten wir individuell zu weiteren, auf Ihr Unternehmen zutreffenden Regelungen, wie das Telekommunikationsgesetz (TKG) oder das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG).

Unsere Vorteile - Ihr Mehrwert:

  • Hohe fachliche Qualifizierung
  • Schöpfung aus einem reichen Erfahrungsschatz durch die Tätigkeit in anderen Unternehmen
  • Maximale Rechtssicherheit durch enge Zusammenarbeit mit unserem Rechtsanwalt
  • Jahrelange Erfahrung und interdisziplinäre Kompetenzen / Mehrfachqualifikationen aus den Bereichen IT, Wirtschaft und Jura
  • Unvoreingenommenheit/Neutralität und dadurch Vermittlungsfähigkeit zwischen Mitarbeitern und dem Unternehmen
  • Keine Interessenskonflikte mit anderen Arbeitsbereichen
  • Kein Arbeitsverhältnis; Der externe Datenschutzbeauftragte unterliegt nicht dem Diskriminierungsverbot
  • Kein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates bei der Bestellung zum betrieblichen Datenschutzbeauftragten

Das erledigt unser externer Datenschutzbeauftragter für Sie:

  • Kontrolltätigkeiten in Form von Vorab-Kontrollen
  • Erstellen und realisieren eines umfassenden Datenschutz-Konzeptes und der Verfahrensübersichten
  • Erstellen und pflegen der Datenschutz-Dokumente
  • Entwickeln betrieblicher Anweisungen/Richtlinien zur Datenschutzkonformität
  • Prüfen der ordnungsgemäßen Anwendung der Datenverarbeitungsprogramme zur Verarbeitung personenbezogener Daten
  • Prüfen der Einhaltung der datenschutzrechtlichen Erfordernisse in der Betriebskommunikation
  • Regeln der E-Mail- und Internetnutzung Ihrer Mitarbeiter am Arbeitsplatz
  • Schließen datenschutzkonformer Verträge mit Ihren Dienstleistern
  • Unterstützen bei Marketing- und Werbemaßnahmen
  • Beraten zum Thema Arbeitnehmerdatenschutz
  • Entwickeln von Schulungskonzepten für Mitarbeiter und durchführen von Schulungen/Einweisungen, Hilfestellung und Ansprechpartner für Mitarbeiter

Bei uns sind Sie richtig! Wir stellen Ihren externen Datenschutzbeauftragten in genau dem Umfang, den Sie sich wünschen. Fachgerecht, kompetent, rechtssicher!

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